Carrier
Färbebeschleuniger. Ermöglicht das Färben von Polyester schon bei Kochtemperatur. Chlororganische Carrier sind toxisch und dürfen seit Anfang 2000 wegen der hohen Abwasserbelastung nicht mehr verwendet werden. Bei Hochtemperaturfärbeverfahren (bis 125°C) kann teilweise auf Carrier verzichtet werden.
Cellulosefasern
Dazu gehören Pflanzenfasern wie Baumwolle und cellulosische Chemiefasern (auch Regeneratfasern) wie Viskose.
Circular Economy
Der Begriff "Circular Economy" beschreibt einen gesamtwirtschaftlichen Ansatz mit geschlossenen Stoffkreisläufen. Hierbei werden Abfälle wieder zu Wertstoffen, die so lange wie möglich im Kreislauf geführt werden.
Clean Clothes Campaign
Die Clean Clothes Campaign (CCC) ist ein internationales Netzwerk aus Organisationen, Vereinen und Verbänden. In der deutschen Kampagne für Saubere Kleidung sind 20 überwiegend kirchliche und gewerkschaftliche Institutionen organisiert. Nach Selbstauskunft vertritt sie die Interessen von Arbeitnehmern und Verbrauchern. Diese sollen durch einen verpflichtenden Kodex durchgesetzt werden. Neben den grundlegenden Arbeitsstandards stellt der Kodex hohe Anforderungen an Unternehmen, insbesondere existenzsichernde Löhne (siehe auch Living Wage). CCC fordert eine unabhängige Kontrolle der Einhaltung der Kriterien des Codes.
Code of Conduct der deutschen Textil- und Modewirtschaft
Um die Textil- und Modeunternehmen bei der Wahrnehmung ihrer sozialen, ökologischen und ethischen Verantwortung entlang ihrer Lieferketten zu unterstützen, haben der Gesamtverband textil+mode und der Handelsverband HDE 2022 erstmalig einen gemeinsamen Verhaltenskodex für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln in den Branchen der deutschen Textil- und Modewirtschaft herausgegeben. Der Code of Conduct der deutschen Textil- und Modewirtschaft orientiert sich an international etablierten Maßstäben und deckt die für die Branchen relevanten Verhaltensgrundsätze und -standards ab. Als freiwillige Selbstverpflichtung konzipiert, kann er von allen Unternehmen der Branche genutzt werden, unabhängig davon, ob sie Hersteller, Handels- oder Dienstleistungsunternehmen sind.
Compliance
Unter Compliance versteht man die Erfüllung von Anforderungen bzw. die Einhaltung von Regeln durch Unternehmen, also die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes.
Corporate Carbon Footprint (CCF)
Der CO2-Fußabdruck (engl. Carbon footprint) ist ein Maß für den Gesamtbetrag von Kohlenstoffdioxid-Emissionen, die direkt und indirekt durch Aktivitäten verursacht wird oder während der Lebensstadien eines Produktes entstehen. Neben Kohlenstoffdioxid werden oft auch andere Treibhausgase bilanziert, meist in Tonnen CO2-Äquivalent (kurz t CO2-eq) berechnet.
Corporate Social Responsibility (CSR)
Unter Corporate Social Responsibility (CSR) versteht man die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen im Rahmen eines nachhaltigen Wirtschaftens. CSR beinhaltet die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft, und umfasst soziale, ökologische und ökonomische Aspekte. Diese werden in international anerkannten Referenzdokumenten zur Unternehmensverantwortung detailliert beschrieben, insbesondere in der ILO-Grundsatzerklärung über Unternehmen und Sozialpolitik, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, im UN Global Compact sowie in der ISO 26000.
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
Unternehmen in der EU ab einer bestimmte Größe werden zu Sorgfaltspflichten in der gesamten Wertschöpfungskette, ausgenommen Verkauf und Verwendung, verpflichtet. Sie müssen ein Sorgfaltspflichten-Management einrichten, um Risiken in ihren Wertschöpfungsketten zu ermitteln, zu priorisieren, zu verhindern und/oder zu mindern. Die Sorgfaltspflichten umfassen weit mehr geschützte Positionen als das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Momentan gibt es folgenden Geltungsbereich:
- EU- Unternehmen ab 500 Mitarbeitern und einem weltweiten Jahresnettoumsatz von 150 Mio. EUR
- Nicht-EU-Unternehmen, die nach 3 Jahren Inkrafttreten des Gesetzes , 300 Mio. EUR Jahresnettoumsatz in der EU erwirtschaften
- Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und mehr als 40 Millionen Euro Umsatz, wovon mindestens 20 Millionen Euro in in Hochrisikosektoren wie Textilien, Landwirtschaft, Lebensmittel und mineralische Rohstoffe erwirtschaftet werden ( laut aktuellem Stand)
Genaues wird erst nach der endgültigen Veröffentlichung des Gesetzestextes bekannt sein.
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Die CSRD verpflichtet Unternehmen dazu, gemäß den Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten. Die Themen für die Berichterstattung müssen anhand einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermittelt werden. Die Angaben sollen qualitative und quantitative sowie künftige und retrospektive Informationen beinhalten. Die Angaben müssen in den Lagebricht integriert werden und werden somit prüfungsrelevant. Zuerst nur mit begrenzter Sicherheit (limited assurance), zu einem späteren Zeitpunkt mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance).
Die NFRD und das CSR-RUG werden von der CSRD abgelöst bzw. die NFRD geht in der CSRD auf.
Die Richtlinie findet wie folgt Anwendung.
- Januar 2024 für große Unternehmen öffentlichen Interesses, die bereits der NFRD unterliegen (erstmalige Berichterstattung im Jahr 2025 auf der Grundlage der Daten für 2024)
- Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen (erstmalige Berichterstattung im Jahr 2026 auf der Grundlage der Daten für 2025)
- Januar 2026 für börsennotierte KMU sowie für kleine Kreditinstitute und für firmeneigene Versicherungsunternehmen (erstmalige Berichterstattung im Jahr 2027 auf der Grundlage der Daten aus dem Jahr 2026) / mitgliedstaatliche Opt-out-Möglichkeit bis 2028
CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz
Das CSR- RUG verpflichtet Kaptialgeselsschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften für Geschäftsjahre nach dem 31.12.2016 ihren Lagebericht um eine sogenannte nichtfinanzielle Erklärung zu erweitern. Laut § 289c HGB muss die nichtfinanzielle Erklärung die folgenden Bestandteile enthalten:
- Beschreibung des Geschäftsmodells
- Wesentlichkeitsanalyse
- Umweltbelange
- Arbeitnehmerbelange
- Sozialbelange
- Achtung der Menschrechte sowie
- Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Gemäß § 289d HGB können zur Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung Rahmenwerke vollständig oder auch in Teilen genutzt werden. Das Gesetz wird an die CSRD angepasst werden.