Glossar

Von Accord bis Zippergarage

ILO / International Labour Organization /Internationale Arbeitsorganisation

Die International Labour Organization (ILO) ist eine Sonderorganisation der UN. Sie soll weltweit arbeitsrechtliche Standards setzen und weiterentwickeln. Sie ist tripartistisch aufgebaut: Jeder ILO-Mitgliedsstaat entsendet zwei Vertreter der jeweiligen Regierung sowie zwei Vertreter der Sozialpartner.
Vier Grundprinzipien bestimmen Selbstverständnis und Handeln der ILO:

  • Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
  • Beseitigung der Zwangsarbeit
  • Abschaffung der Kinderarbeit
  • Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
Die ILO hat diese Grundprinzipien in acht Übereinkommen, die auch als Kernarbeitsnormen (KAN) bezeichnet werden, konkret ausgestaltet. Die Kernarbeitsnormen werden international als Mindeststandards anerkannt. :
  • Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes (KAN 187)
  • Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen (KAN 98)
  • Zwangsarbeit (KAN 29)
  • Abschaffung der Zwangsarbeit (KAN 105)
  • Gleichheit des Entgelts (KAN 100)
  • Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf) (KAN 111)
  • Mindestalter (KAN 138)
  • Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (KAN 182)