ILO / International Labour Organization /Internationale Arbeitsorganisation
Die International Labour Organization (ILO) ist eine Sonderorganisation der UN. Sie soll weltweit arbeitsrechtliche Standards setzen und weiterentwickeln. Sie ist tripartistisch aufgebaut: Jeder ILO-Mitgliedsstaat entsendet zwei Vertreter der jeweiligen Regierung sowie zwei Vertreter der Sozialpartner.
Vier Grundprinzipien bestimmen Selbstverständnis und Handeln der ILO:
- Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
- Beseitigung der Zwangsarbeit
- Abschaffung der Kinderarbeit
- Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
- Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes (KAN 187)
- Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen (KAN 98)
- Zwangsarbeit (KAN 29)
- Abschaffung der Zwangsarbeit (KAN 105)
- Gleichheit des Entgelts (KAN 100)
- Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf) (KAN 111)
- Mindestalter (KAN 138)
- Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (KAN 182)