Glossar

Von Accord bis Zippergarage

Lanolin

Aus der Rohwolle ausgewaschenes und gereinigtes Wollfett, das in der Kosmetikindustrie Verwendung findet.

Laugieren

Behandlung von Baumwolltextilien mit Natronlaugelösung ohne Spannung. Bewirkt eine Quellung der Faser wodurch diese sich verdichtet, vergleichmäßigt undeine Erhöhung der Saug- und Farbaufnahmefähigkeit erzielt wird. Da es sich um ein kostspieliges Verfahren handelt, wird es nur sehr selten angewandt.

Lieferkette

Die Lieferkette für Bekleidungsprodukte ist außerordentlich diversifiziert. Alleine an der Herstellung eines Herrenoberhemdes sind einschließlich Logistik mehr als 140 Unternehmen in verschiedenen Staaten beteiligt: z.B. Baumwolle aus Indien, Garnherstellung in Korea, Weben eines Stoffes in Thailand, Veredelung in Deutschland, Konfektion in der Türkei und Verkauf in vielen Staaten einschließlich der jeweiligen Lieferwege; hinzu kommen die Lieferketten von Knöpfen, Etiketten, Einlagen, Nähgarn usw.. Für komplexere Kleidung ist die Kette noch erheblich länger. Viele deutsche Firmen kennen ihre jeweiligen Geschäftspartner. Sie sind an stabilen, langfristigen Geschäftsbeziehungen interessiert, weil sie verlässliche Produktion und Lieferungen benötigen. Teilweise werden Geschäftspartner auch durch Agenten vermittelt; dann sind die Kenntnisse der Lieferkette erheblich begrenzter. An den komplexen Lieferketten von Bekleidung sind viele Unternehmen aus aller Welt beteiligt. Unser Erklärvideo verdeutlicht, wie viele Unternehmen allein an der Herstellung eines durchschnittlichen Herrenoberhemdes beteiligt sind.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Unternehmen mit Sitz in Deutschland und ab einer Größe von 1 000 Mitarbeitenden (inklusive Leiharbeitern) sind zu Sorgfaltspflichten bei ihren unmittelbaren Zulieferern und in ihrem eigenen Geschäftsbereich verpflichtet. Sie müssen ein Sorgfalts-Pflichten-Management einrichten, dass die folgenden Punkte beinhaltet:

  1. umfassende, regelmäßige Risikoanalyse
  2. Festlegung von Verantwortlichkeiten
  3. Verabschiedung einer Grundsatzerklärung
  4. Verankerung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und bei den unmittelbaren Zulieferern
  5. Einrichtung eines unternehmeninternen oder -externen Beschwerdeverfahrens
  6. Umsetzung von Sorgfaltspflichten bei mittelbaren Zulieferern
  7. Dokumentation und jährlicher Bericht

Living Wage / Existenzsichernde Löhne

wird von NGOs als ein berufliches Einkommen bezeichnet, das die wesentlichen Bedürfnisse des Arbeitnehmers (+ ggf. seiner Familien), d. h. Nahrung, Unterkunft, Kleidung, Bildung, Gesundheit, abdeckt und etwas frei verfügbares Einkommen sichert. Tatsächlich ist eine einheitliche Definition nicht vorhanden. Das living wage variiert von Staat zu Staat, ja es kann sogar innerhalb eines Landes sehr unterschiedlich sein (Land vs. Großstadt).