Taxonomie
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Sie gilt ab dem 01.01.2024 für alle Unternehmen, die nach der CSRD berichten müssen. Unternehmen sollen über ihre Umsatzerlöse, Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) berichten, die gemäß der Taxonomie-Verordnung als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit einzustufen sind.
Die EU hat 6 Umweltziele festgelegt, zu denen ein Beitrag erfolgen soll:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser-und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verringerung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität
Tenside
Grenzflächenaktive Verbindungen, die die Oberflächenspannung einer Flüssigkeit oder die Grenzflächenspannung zwischen zwei Phasen herabsetzen und so das Netzen, Waschen, Reinigen und Egalisieren in der Veredlung erleichtern.
Textilbündnis
auch: Bündnis für nachhaltige Textilien
Das Bündnis für nachhaltige Textilien wurde im Oktober 2014 auf Initiative von Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller durch Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie, des Handels, der Gewerkschaften, Verbände und Zivilgesellschaft gegründet. Inzwischen gibt es mehr rund 180 Mitglieder (April 2016).
Erklärtes Ziel ist es, soziale, ökologische und ökonomische Verbesserungen entlang der Textilkette zu erreichen. Von allen Mitgliedern des Bündnisses – Regierung, Unternehmen, Zivilgesellschaft, Verbände, Gewerkschaften, Standardorganisationen, etc. – wird gleichermaßen erwartet, ihre jeweiligen Kompetenzen vor dem Hintergrund ihrer fachlichen Schwerpunkte und ihrer Funktion und Position in der Lieferkette einzubringen und ihren Einfluss geltend zu machen.
Die Beteiligten haben sich auf Bündnisstandards verständigt, um zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Produktionsländern der Textil- und Bekleidungsindustrie beizutragen. Bei der Verfolgung der sozialen und ökologischen Ziele wird der Aspekt der Wirtschaftlichkeit von Unternehmen maßgeblich berücksichtigt. Auch Grenzen der Machbarkeit, im Besonderen von kleinen und mittelständischen Unternehmen, werden beachtet.
Textilkennzeichnung
Die Europäische Textilkennzeichnungsverordnung - Verordnung (EU) 1007/2011 legt die Vorschriften über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen fest, um das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und den Verbrauchern zutreffende Informationen zur Verfügung zu stellen. Am 24.02.2016 ist das neue Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) in Kraft getreten.
Das neue TextilKennzG schafft im Wesentlichen den Rechtsrahmen für die Durchführung und den Vollzug der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung.
Der Gesamtverband textil+mode hat einen Leitfaden zur Textilkennzeichnung erstellt, der Sie über die Regelungen informiert.
Texturieren
Sammelbegriff der Verfahren der künstlichen Kräuselung von ursprünglich glatten Chemiefasern. Damit wird z. B. die Bauschkraft und Elastizität der Fasern erhöht.
Thermofixieren
Verfestigung von Formveränderungen (z. B. Texturieren) und Stabilisierung von Faserstrukturen in Textilien (z. B. bei Maschenwaren). Durch Hitzeeinwirkung entwickeln sich chemische Bindungsreaktionen auf der Faser.