Glossar

Von Accord bis Zippergarage

Nachhaltigkeit

Gemäß der Definition der Brundtland-Kommission ist Nachhaltigkeit eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen.

Nano

Das Wort Nano leitet sich vom griechischen Begriff nanos, der Zwerg, ab. Es steht synonym für eine Größenkategorie bzw. Längeneinheit. Ein Nanometer ist der milliardste Teil eines Meters (1 nm = 0,000 000 001 m). Ein menschliches Haar hat eine Breite von etwa 80.000 Nanometern (nm). Anwendungsfelder für Nanotechnologie finden sich im Bereich von Textilien beispielsweise zur Geruchsbekämpfung und Brandvorbeugung, als UV-Schutz und um anti-bakterielle, wasser- und schmutzabweisende Wirkungen zu erzielen.

Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)

Durch die Ratifizierung der UN Guiding Principles on Business and Human Rights hat sich auch die Bundesregierung zur Einhaltung dieser Prinzipien verpflichtet und diese in einen Nationalen Aktionsplan überführt. Die vier Handlungsfelder des NAP beinhalten:

  1. Engagement der Bundesregierung
  2. Unternehmerische Sorgfaltspflicht
  3. Zugang zu Abhilfe und Wiedergutmachung
  4. Umsetzungshilfen

Non-Financial Reporting Directive (NFRD)

Mit dieser Richtlinie verpflichtet die Europäische Union Unternehmen zur Veröffentlichung von Informationen zur Nachhaltigkeit ihrer Geschäftstätigkeit. Diese Richtlinie ist eine Erweiterung der Bilanz-Richtlinie 2013/34/EU. In dieser Richtlinie wurden zwei Artikel ergänzt:

  1. Artikel 19a " Nichtfinanzielle Erklärung"
  2. Artikel 29a " Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung".

Diese Richtlinie wurde in Deutschland durch das „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)“ vom 11.04.2017 umgesetzt. Das Gesetz wird durch die CSRD abgelöst werden.