Ausgleichsvereinigung

Jedes Unternehmen, das zu Zwecken der Eigenwerbung oder Öffentlichkeitsarbeit Aufträge an selbstständige Künstler erteilt, ist gemäß § 24 KSVG verpflichtet, die Künstlersozialabgabe zu entrichten. Diese fällt auf Honorare und Gagen an, die für die eingekauften Leistungen zu zahlen sind. Bei den Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie werden entsprechende Künstler insbesondere im Rahmen von Messen, Marketingaktivitäten und für Designleistungen beauftragt.

Um die Mitgliedsunternehmen der Textil- und Bekleidungsunternehmen von Bürokratie zu entlasten und vor den Risiken einer Überprüfung und den möglichen Konsequenzen zu schützen, hat der Gesamtverband textil+mode e.V. die branchenbezogene Ausgleichsvereinigung textil+mode gegründet.

Sie ermittelt für das teilnehmende Unternehmen eine einfach zu ermittelnde jährliche Pauschale, zieht diese monatlich ein und übernimmt mit befreiender Wirkung die Entrichtung der Abgabe an die Künstlersozialkasse.

Die Bezugsgröße für die Berechnung der Pauschale ist die Jahresarbeitsentgeltsumme (= Lohn- und Gehaltssumme zur jährlichen Meldung an die Berufsgenossenschaft). Dieser Wert ist in jedem Unternehmen vorhanden. Er muss nicht zusätzlich und aufwendig ermittelt werden

Die Ausgleichsvereinigung ist als selbständige juristische Person zwischen der Künstlersozialkasse und dem jeweiligen Verwerter positioniert. Wer Kosten sparen und den bürokratischen Mehraufwand verringern will, sollte Mitglied werden.

Marcus Jacoangeli

Geschäftsführer Ausgleichsvereinigung textil+mode

Marcus Jacoangeli, Geschäftsführer Ausgleichsvereinigung textil+modeMarcus Jacoangeli

Teilnahmebedingungen

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen teilnehmen, das Mitglied in einem der Mitgliedsverbände vom Gesamtverband textil+mode ist. Die Teilnahme ist jederzeit zum 01.01. eines Kalenderjahres möglich. Für die Teilnahme ist erforderlich, dass Sie der Ausgleichsvereinigung unter Beachtung einer Meldefrist Ihren Teilnahmewunsch und die erforderlichen Daten mitteilen. Setzen Sie sich daher frühzeitig mit den Ansprechpartnern in Verbindung.

Ihre Vorteile

  • Verwaltungsaufwand und Bürokratiekosten verringern
  • Rechtssicherheit erlangen
  • Kalkulationssicherheit erhöhen
  • Ausgleichsvereinigung

     

    Sie wollen die Künstlersozialabgabe unbürokratisch und rechtssicher abführen? Die Ausgleichvereinigung textil+mode bietet dafür einen umfangreichen Service.

     

    Zur Teilnahme an der Ausgleichsvereinigung textil+mode füllen Sie bitte das Antragsformular aus.

    Haben Sie weitere Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gern. E-Mail senden

    Marcus Jacoangeli

    Geschäftsführer Ausgleichsvereinigung textil+mode

    Kristina Kleindienst

    Buchhaltung