Viel haben die Begriffe „CSRD“ (Corporate Sustainability Reporting Directive) und „ESRS (European Sustainability Reporting Standards)“ schon gehört, wissen aber noch nicht im Detail, was sich dahinter verbirgt. Dabei ist es für Unternehmen jetzt entscheidend, sich intensiv mit den Vorschriften der CSRD zu beschäftigen, um eine rechtzeitige Umsetzung der Berichtspflichten sicherzustellen. Der Gesamtverband textil+mode und die t+m CSR Consulting GmbH haben dazu am 29. Mai einen Workshop veranstaltet. 50 Teilnehmer aus über 40 Unternehmen staunten bei der eintägigen Veranstaltung in Frankfurt am Main nicht schlecht, was da alles auf sie zukommt.
Für Anne Goebel und Claudia Landgraf ist es das tägliche Geschäft. Die Leitern CSR beim Gesamtverband textil+mode und die Geschäftsführerin der t+m CSR Consulting GmbH kennen die rund 16 europäischen Gesetzgebungen im Rahmen des sogenannten Green Deals, die entweder schon in nationales Recht umgesetzt wurden oder nach und nach auch für deutsche Unternehmen gelten werden. Wer glaubt, es handelt sich dabei in erster Linie nur um das Lieferkettengesetz unterschätzt die Themenfelder, die demnächst auf die Unternehmen zukommen.
Ein dicker Brocken ist die Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Fast 15 000 Unternehmen müssen ab 2026 erstmalig nach den neuen Regeln berichten. Dazu gehört auch die verpflichtende Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte durch Wirtschaftsprüfer.
Anne Goebel, die beim Gesamtverband die Nachhaltigkeitsgesetzgebung auf Schritt und Tritt begleitet, setzt sich vor allem für eine praxisnahe Umsetzung der vielen EU-Richtlinien ein: „Die nationale Umsetzung der CSRD sollte sich im Ergebnis auf eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben beschränken und keinen bürokratischen Zusatzaufwand verursachen, sondern höchstmögliche Vereinfachungen für die deutschen Unternehmen schaffen. Sie sollten aus allen drei von der EU vorgesehenen Optionen von Abschlussprüfern, Wirtschaftsprüfern und unabhängigen Erbringern von Prüfdienstleitern frei wählen können, wen sie mit der Prüfung beauftragen. Außerdem sollten doppelte oder gleichgelagerte Berichtspflichten vermieden werden.“
Im Zentrum des Workshops standen vor allem praktische Hinweise, wie man sich jetzt schon auf die Umsetzung der CSRD vorbereiten kann. Experten führten beispielsweise in die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ein. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebener Stolz beantwortete viele Fragen der Unternehmen zu Prüfungsablauf, Nachweisen, Zeitmanagement und Kosten.
Ein weiterer Schwerpunkt des Workshops war der Erfahrungsaustausch der Unternehmen. Dazu gab es einen Input von Julius Elvis Bickerich, Berichtsexperte der Firma Deichmann SE, mit hilfreichen und interessanten Einblicken darüber, wie Deichmann die CSRD umsetzt und vor welchen Herausforderungen sein Unternehmen noch steht.
Für die Konferenzteilnehmer stand anschließend fest, dass sie mit Blick auf die CSRD noch einige Hausaufgaben zu erledigen haben. Größte Herausforderung bei der Umsetzung sind die personellen Ressourcen und die vielen Daten, die erst einmal eingesammelt werden müssen, um den Nachhaltigkeitsbericht dann anschließend auch entsprechend zu erstellen.
Am Ende stellte eine Teilnehmerin fest, dass der Workshop die ganze Dimension dessen, was mit CSRD auf die Unternehmen zukommt, sehr plastisch vor Augen geführt habe. Benötigt würden weitere Veranstaltungen zum Austausch und Beratungsangebote der Verbände, um die gesetzlichen Anforderungen auch umsetzen zu können. Der Gesamtverband textil+mode plant eine Fortsetzung des Praxis-Workshops, u. a. zu themenspezifischen Berichtsstandards und der Datenerhebung im November/Dezember diesen Jahres. Außerdem sollen weitere virtuelle Formate für Stakeholder-Dialoge und zum Unternehmensaustausch zur CSRD und weiteren CSR-Themen entwickelt werden.
Zum Hintergrund:
Die vom EU-Parlament im November 2022 verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bringt tiefgreifende Veränderungen für viele deutsche Unternehmen mit sich. Künftig müssen diese mit dem Lagebericht einen umfangreichen Nachhaltigkeitsbericht in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance erstellen. Berichtspflichtige Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen: Sie müssen sich auf eine neue Art der Berichterstattung einstellen und ihre Prozesse entsprechend anpassen. Das erfordert einen großen Ressourcenaufwand und verursacht hohe zusätzliche Kosten. Entscheidend ist daher, dass die politischen Entscheidungsträger die Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland praxistauglich gestalten und den Bürokratieaufwand für die Unternehmen begrenzen. Da es sich bei der CSRD um eine EU-Richtlinie handelt, müssen die Vorschriften in deutsches Recht umgesetzt werden. Im März 2024 hat das Bundesministerium der Justiz bereits einen Referentenentwurf für ein deutsches CSRD-Umsetzungsgesetz veröffentlicht, nach dem beispielsweise ausschließlich Wirtschaftsprüfer die neuen Nachhaltigkeitsberichte prüfen dürfen.
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