Sevilla-Prozess

Das BVT-Merkblatt "Textile BREF (TEX- BREF)" wird aktuell im Rahmen des sogenannten „Sevilla- Prozesses“ umfangreich überarbeitet.

02.09.2019

Mit dem TEX-BREF werden europaweit für Textilanlagen zukünftige Anforderungen an Emissionen festgelegt werden, die dann in nationales Recht umzusetzen sind (z.B. TA Luft, Abwasserverordnung). Der Gesamtverband Textil- und Mode bringt sich in enger Kooperation mit den Umweltexperten der Landes- und Fachverbände aktiv in diesen Prozess ein.

Das BVT-Merkblatt "Textile BREF (TEX- BREF)" wird aktuell im Rahmen des sogenannten „Sevilla- Prozesses“ umfangreich überarbeitet. Es wird das aus dem Jahr 2003 stammende „BVT Reference Document on Best Available Techniques for the Textiles Industry“ ersetzen.

Die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (IED) vom 24.11.2010 bildet EU-weit die Grundlage für die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. Die Anforderungen der IED umfassen emissionsbegrenzende Vorsorgemaßnahmen, integrierten Umweltschutz und eine Genehmigungspflicht. Für jede unter Anhang I der IED fallende Aktivität wird ein Referenzdokument über die besten verfügbaren Techniken (BVT) erarbeitet. Durch die Anwendung der besten verfügbaren Technik (BVT) werden eine nachhaltige Produktion und ein hoher Schutz für die Umwelt sowie eine Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs während des Betriebs und nach der Stilllegung angestrebt.

Die IED verpflichtet ferner die Europäische Kommission, einen Informationsaustausch über die Erstellung, Überprüfung und erforderlichenfalls Aktualisierung der BVT-Merkblätter zu organisieren. Ende 2017 startete der Überarbeitungsprozess des für den Textilsektor. In einer europäischen Arbeitsgruppe (TXT TWG), sind seit dem mehr als 110 Experten, die die EU-Mitgliedstaaten (MS), die Industrie, nichtstaatliche Umweltorganisationen (Umwelt-NGOs) und die Europäische Kommission vertreten, aktiv in den Prozess eingebunden. Auch auf nationaler Ebene werden die Arbeiten im Rahmen einer nationalen Expertengruppe, unter der Federführung des Umweltbundesamtes (UBA) begleitet.

Die Erhebung von Anlagendaten ist die zentrale Basis für die neuen Emissionsbandbreiten und somit für die künftigen Grenzwerte. Durch eine hohe Beteiligung an der Datenerhebung konnte die deutsche Textilindustrie ihre Interessen in Europa adäquat sicherstellen. Ende 2019 wird ein erster Entwurf des TEXBREF vorliegen. Die Arbeiten insgesamt werden voraussichtlich Ende 2020 abgeschlossen sein.

 

Zeitstrahl Sevilla.png

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Welche Anlagen sind betroffen?

Das TEX-BREF umfasst Anlagen zur Vorbehandlung (Operationen wie Waschen, Bleichen, Mercerisieren) oder zum Färben von Fasern oder Textilien und berücksichtigt insbesondere folgende Prozesse:

  • Faseraufbereitung
  • Vorbehandlung
  • Färben
  • Drucken
  • Fertigstellung

Vorgelagerte Prozesse, die einen erheblichen Einfluss auf die Umweltauswirkungen der nachfolgenden Nassverarbeitung haben können, werden ebenfalls behandelt. Umfasst sind ferner die Haupttextilfasertypen, wie Naturfasern, Chemiefasern aus natürlichen Polymeren wie Viskose und Celluloseacetat sowie aus synthetischen Polymeren stammende Chemiefasern, einschließlich ihrer Mischungen.

Warum ist ein Engagement der deutschen Textilindustrie wichtig?

Gemäß Artikel 14 Absatz 3 der IED sind die BVT-Schlussfolgerungen der Bezugspunkt für die Festlegung der Genehmigungsbedingungen für die von der Richtlinie erfassten Anlagen.