REACH

Durch die REACH-Verordnung haben sich im Bereich des deutschen und europäischen Stoffrechts für die Textilunternehmen zahlreiche Änderungen ergeben.

02.09.2019

 

Die Verordnung EU 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, kurz: REACh-Verordnung) ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten und prägt – auch in Verbindung mit den Vorschriften zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackungen von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung 1272/2008/EG) – seitdem wesentlich die Chemikalienpolitik und damit auch die Industriepolitik in Europa.

Während die Chemieindustrie durch die Verordnung insbesondere bei der Registrierung von Stoffen direkt betroffen ist, gelten für die Textil- und Modeindustrie als sogenannter „nachgeschalteter Anwender“ vor allem Informationspflichten in der Lieferkette bei besonders besorgniserregenden Stoffen. Von Beschränkungen bestimmter Stoffe durch Grenzwerte in Endprodukten ist die Textil- und Modeindustrie jedoch direkt betroffen. Für die mittelständisch geprägte Textilindustrie ergeben sich daraus unmittelbar Anforderungen an den Rohstoffaustausch, Umstellungen von Produktionsprozessen, eine damit verbundene langwierige Produkt- und Prozess-Rezertifizierungen, die für nachgeschaltete Anwender in den Betrieben fachlich hochqualifizierte Ressourcen binden. Diese Anforderungen sind daher mit hohen Kosten verbunden. Die Auswirkungen von REACH auf die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der gesamten Wirtschaft, und hier besonders der KMU, verdienen es daher noch mehr als bisher, in den Fokus des REACH-Review-Prozesses gerückt zu werden.

Die Auswirkungen der Chemikaliengesetzgebung in der gesamten Wertschöpfungskette (nachgeschaltete Anwender) müssen genau analysiert werden, um die Folgen für die mittelständischen Unternehmen umfassend zu ermitteln und wirksame Mechanismen für ihre Unterstützung ableiten zu können.

Der Fokus der ECHA/der Europäischen Kommission im Rahmen von REFIT muss daher zukünftig auch auf

  • den möglichen Wegfall besonders wichtiger Funktionen von Endprodukten
  • die besondere Situation der KMU
  • den Förderungsbedarf für eine diesbezügliche innovative Forschung

gerichtet sein.

Zum Ausbau des Know-How-Transfers empfiehlt der Geasmtveband textil+mode die Einrichtung neuer Kompetenzzentren in den Mitgliedstaaten, die Unternehmen im Rahmen der Vernetzung von Forschung und Entwicklung über Alternativstoffe beraten und gemeinsam mit den Forschungszentren direkte Lösungen entwickeln.

Positionspapier Chemikalienpolitik

Im Juni 2018 hat der Gesamtverband textil+mode ein Positionspapier zur Chemikalienpolitik in Europa veröffentlicht und im Rahmen der nationalen und europäischen Umsetzung u. a. folgendes gefordert: Unterstützung insbesondere mittelständischer (Chemie-)Unternehmen bei der Registrierung, eine „Notfalllösung“ für nicht registrierte Stoffe zur Rettung von Innovationen und Vermeidung von Produktionsausfällen oder auch weitreichende, gut ausgestattete EU-Forschungsförderprogramme der Alternativstoffforschung.