Aktuelle Entwicklungen der Corona-Pandemie führen dazu, dass es für Unternehmen zu Schwierigkeiten bei der Einhaltung gesetzlicher Melde-, Berichts-, Prüf- und Ausschlussfristen kommt.
Zusammen mit dem BDI setzen wir uns dafür ein, hier auf Bund- und Länderebene kurzfristige Lösungen zu erreichen:
- Weitere Beispiele aus den Bundesländern finden Sie im Mitgliederbereich.
- Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV):
Schreiben des Verbandes TÜV e. V. zur Durchführung von Prüfungen
Aktueller Stand zu Zertifizierungen, Audits:
Vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie sind anstehende Konformitätsbewertungsverfahren vor Ort aufgrund der derzeit geltenden Infektionsgefahr und der Reisebeschränkungen kaum mehr möglich und werden verschoben. Vor-Ort-Audits können zwar auf Remote-Audits umgestellt werden, wo dies praktisch möglich und (gesetzlich) nicht anders vorgegeben ist. Dies wird jedoch nicht von allen Behörden und Urhebern eines Zertifikates gewährt.
Die Folge ist, dass zeitlich befristete Zertifikate drohen, ihre Anerkennung durch die Behörden und Programmeigner zu verlieren.
Daher hat die deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) in einem Maßnahmenpaket bekannt gegeben, dass Konformitätsbewertungsverfahren um bis zu sechs Monate verschoben werden können, vgl. IAF ID3:2011 (International Accreditation Forum, Informationsdokument für das Management von außerordentlichen Ereignissen oder Umständen, die Akkreditierungsstellen, Konformitätsbewertungsstellen und zertifizierte Organisationen betreffen).
Dies gelte insbesondere für Managementsysteme, in dieser außergewöhnlichen Situation, aber sinngemäß für alle Konformitätsbewertungsstellen. Auch Remote-Audits nach IAF MD4:2018 dürften hiervon erfasst sein. Darüber hinaus diskutiert das IAF eine Ausweitung der Sechs-Monats-Regelung.
Außerdem wollen Behörden und Programmeigner bei einem drohenden Verlust der Anerkennung der Zertifikate ihren Ermessensspielraum ausdehnen.
Weitere Probleme:
Auch im Fall von Verschiebungen können Verluste der Anerkennung drohen, da künftig nicht genügend Auditoren und Prüfkapazität zur Verfügung stehen dürften, um alle verschobenen Audits fristgemäß nachzuholen. Zudem drohen diese Verluste für alle Bereiche, in denen der Ermessensspielraum von Behörden und Programmeignern seine Grenzen in gesetzlich vorgegebenen Fristen oder verpflichtenden Vor-Ort-Audits findet. Bezüglich dieser gesetzlichen Anforderungen zur Konformitätsbewertung bestehen derzeit wenig übergeordnete Koordinierungen und Handlungsanweisungen. Die zumeist auf Landesebene zuständigen Behörden und Programmeigner müssen daher vorerst individuell kontaktiert werden.
Bei den übergeordneten Stellen sowie der Bundesregierung wirbt der BDI für eine intensivere Koordinierung und konkrete Handlungsanweisungen.
Hierzu zählen:
- Verlängerung oder Aufhebung entsprechender Fristen von
Überwachungszyklen
- Verlängerung der Verschiebung der Audits über 6 Monate hinaus
- Die fortgesetzte Anerkennung von Zertifikaten um einen ausreichend
langen Zeitraum – ggf. bis zur nächsten planmäßigen
Überwachungsmaßnahme
- Soweit praktisch möglich, die Zulassung von Remote-Audits im Fall von
(gesetzlich) verpflichtenden Vor-Ort-Audits
- Perspektivisch ggf. die Prüfung einer Anpassung der durch den
Gesetzgeber festgelegten Fristen sowie festgelegten Beschränkungen von
Remote-Audits
Betriebssicherheit
Einige Bundesländer haben Erlasse verabschiedet, nach denen der Weiterbetrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen (Ü-Anlagen) nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen erfolgen kann. Weitere Informationen finden Sie hier.
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