Mindestlöhne sind kein Spielball der Politik – weder in Deutschland noch in der EU

Gesamtverband textil+mode begrüßt Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH

15.01.2025

Berlin: Die im Jahr 2022 verabschiedete europäische Mindestlohn-Richtlinie ist womöglich unwirksam. Denn nach Auffassung des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hatte die EU keine Befugnis dazu, eine solche Regelung zu erlassen.

Katrin Kandaouroff, t+m-Expertin für Tarifpolitik, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht: „Die Zweifel der Arbeitgeber an der Mindestlohn-Richtlinie waren immer wohlbegründet. Sie überschreitet die Befugnisse der EU, indem sie in die mitgliedstaatliche Kompetenz eingreift. Wir hoffen, dass das Urteil der Richterinnen und Richter der Argumentation folgt.“

Das abschließende Urteil wird in diesem Jahr erwartet. Dabei sind die Richter nicht an die Einschätzung des Generalanwalts gebunden; in der Regel stimmen sie jedoch mit den Schlussanträgen überein. Die Mindestlohn-Richtlinie wurde im Oktober 2022 verabschiedet. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten u.a. dazu, Kriterien für die Bemessung von Mindestlöhnen festzulegen und ihre Höhe entsprechend regelmäßig zu aktualisieren. Dagegen hatte Dänemark mit der Begründung geklagt, dass die EU gemäß ihrem Grundlagenvertrag von der Zuständigkeit bei der Lohnfindung ausgenommen sei.