Berlin: Der Gesamtverband textil+mode begrüßt die von der EU-Kommission erwogene Verschiebung des Inkrafttretens der Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr. Die Verordnung sollte ursprünglich am 30. Dezember 2025 in Kraft treten. Nun soll sie erst Ende 2026 greifen.
„Der Druck der Wirtschaft hat gewirkt“, erklärt Hauptgeschäftsführer Uwe Mazura. „Die Kommission muss die gewonnene Zeit nutzen, um die Verordnung grundlegend zu überarbeiten. In ihrer jetzigen Form führt sie zu erheblicher Bürokratie und Rechtsunsicherheit für Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette.“
Als offizieller Grund für die Verzögerung nennt die Kommission unter anderem technische Probleme: Das zentrale IT-System zur Bearbeitung der Sorgfaltserklärungen sei noch nicht in der Lage, die große Menge an Informationen zu verarbeiten. Darüber hinaus bestehen weiterhin erhebliche inhaltliche Herausforderungen – insbesondere für Unternehmen in den nachgelagerten Wertschöpfungsstufen, die mit überbordenden Dokumentationspflichten konfrontiert sind.
Der Gesamtverband textil+mode setzt sich daher weiterhin intensiv in Berlin und Brüssel für eine umfassende Überarbeitung der EUDR ein.
Im Zentrum steht dabei das sogenannte „First-Touch-Prinzip“, das die Verantwortung für die Nachweispflichten auf den ersten Inverkehrbringer auf dem EU-Markt beschränkt. Für die weiteren Stufen der Lieferkette sollen die Dokumentations- und Nachweispflichten entfallen.
Zudem fordert der Gesamtverband textil+mode die Einführung einer „No-Risk-Kategorie“ für Länder und Regionen, in denen nachweislich kein Risiko für Entwaldung besteht. In diesen Fällen sollte auf die Abgabe einer Sorgfaltserklärung verzichtet werden können – das würde die Umsetzung der Verordnung erheblich vereinfachen und gleichzeitig die Umweltziele der EU nicht gefährden.
„Wir brauchen eine praktikable und rechtssichere Lösung, die ökologische Verantwortung mit wirtschaftlicher Realität verbindet“, so Hauptgeschäftsführer Uwe Mazura.
Finden Sie hier weitere interessante Inhalte