Angesichts ihrer internationalen Wertschöpfungsketten müssen deutsche Textil- und Bekleidungsunternehmen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren in der täglichen Praxis eine Vielzahl von Vorschriften und Regelungen im Rahmen des Zollrechts beachten. Darunter fallen Themen wie
- Ursprungsregeln und Präferenzen
- Zollverfahren und Handelserleichterungen
- Zollwertberechnung
Mit dem Ziel einer „sicheren Lieferkette“ und im Rahmen des Außenwirtschaftsrechts gewinnen betriebsinterne Exportkontrolle und Compliance zunehmend an Bedeutung. In der Praxis ergeben sich daraus Schnittstellen zwischen der Zollabteilung und anderen Bereichen im Unternehmen, wie Einkauf und Vertrieb, Produktionsplanung, Rechtsabteilung oder Steuer- und Finanzabteilung.
Zollvorschriften und Prozesse werden dabei tendenziell immer komplexer statt einfacher. Gleichwohl müssen Wirtschaftsbeteiligte grundsätzlich eigenverantwortlich sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts eingehalten werden. Pflichtverstöße können empfindliche Strafen, den Entzug bewilligter Vereinfachungen und andere Nachteile für den betrieblichen Zollverantwortlichen und oft auch die Geschäftsführung nach sich ziehen.
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