Webinar: EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

Kostenloses Webinar für Mitglieder am 5. Juni

29.04.2024

Der Gesamtverband textil+mode informiert in einem Webinar am Mittwoch, den 5. Juni 2024 von 10.00 Uhr – 11.00 Uhr Mitgliedsunternehmen über die Regelungen der EU-Wertschöpfungskettenrichtlinie (CSDDD) und die sich hieraus ergebenden Anforderungen für Unternehmen unserer Branche.

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Hintergrund

Das Europäische Parlament (EP) hat in seiner Sitzung am 24. April 2024 die angepasste Trilogeinigung zur EU-Wertschöpfungskettenrichtlinie (CSDDD) mit 374 gegen 235 Stimmen bei 19 Enthaltungen angenommen. Die Annahme des Rates erfolgt voraussichtlich am 25. Mai 2024 und gilt als Formsache. Damit endet das EU-Gesetzgebungsverfahren. 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt tritt die Richtlinie in Kraft (Sommer 2024). Ab diesem Datum beginnt die zweijährige Umsetzungsfrist zu laufen, binnen derer die Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen sind. Auch die Regeln zur gestaffelten Anwendung der Richtlinie (Art. 30) beginnen ab diesem Datum zu laufen.

Nach dem Inkrafttreten der Richtlinie gibt es eine fünfjährige Übergangsphase mit gestaffelten Schwellenwerten:

  • Die erste Phase beginnt drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie (ab Mitte 2027) und betrifft zunächst Unternehmen ab 5 000 Mitarbeitern und mit einem Jahresbruttoumsatz von 1,5 Mrd. Euro.
  • Die zweite Phase beginnt nach vier Jahren (ab Mitte 2028) und betrifft dann Unternehmen ab 3 000 Mitarbeitern und mit einem Jahresbruttoumsatz von 900 Mio. Euro.
  • Nach fünf Jahren (ab Mitte 2029) wird mit Unternehmen ab 1 000 Mitarbeitern und einem Jahresbruttoumsatz von 450 Mio. Euro der finale Anwendungsbereich erreicht.

Im Zuge der Umsetzung in nationales Recht wird auch das deutsche LkSG an die Vorgaben der CSDDD angepasst. Das betrifft auch den Anwendungsbereich, der beim LkSG derzeit nur durch die Anzahl der Beschäftigten eines Unternehmens bestimmt wird, für die der Schwellenwert ab 2024 auf 1 000 angehoben ist.