Vergabeverfahrensreformen nicht zu Lasten des Mittelstands

In erster Lesung hat sich der Deutsche Bundestag mit dem Entwurf eines “Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr” befasst. Grundsätzlich begrüßt t+m mehr Tempo bei der Beschaffung. Doch sollte dies nicht zu Lasten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) gehen. Folgende Stellungnahme listet die Punkte auf, wo eine Benachteiligung von KMU droht. Der Gesetzgeber sollte in den Ausschussberatungen noch einmal nachbessern.

13.10.2025

Der Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Bundeswehrbeschaffung „Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr“ und der Entwurf des “Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ zielen auf mehr Tempo – doch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) drohen dabei benachteiligt zu werden.  Kritisch ist die geplante Ausweitung der Direktvergabe, bei der Aufträge ohne öffentliche Ausschreibungen direkt vergeben werden können. Das begünstigt tendenziell große Anbieter und erschwert es dem Mittelstand, Zugang zu Aufträgen zu erhalten. Große Unternehmen haben häufig bereits Kontakt zu Behörden. Sie können viele Leistungen aus einer Hand anbieten, was sie bei einer kurzfristigen Direktvergabe attraktiv macht.  

Zudem ist das Aufweichen des bewährten Losverfahrens ein deutlicher Rückschritt. Die bisherige Pflicht, große Aufträge in kleinere Lose zu unterteilen, sollte gerade dem heimischen Mittelstand die Beteiligung erleichtern. Wird diese Regelung gelockert, steigen die Hürden für kleinere Anbieter erheblich – zugunsten zentralisierter Großvergaben an wenige Konzerne. 

Ein weiterer gravierender Punkt ist die eingeschränkte rechtliche Nachprüfbarkeit von Vergabeentscheidungen. Durch eine geringere prozessuale Kontrolle wird die Rechtssicherheit für Bieter massiv geschwächt. Für kleinere und mittlere Unternehmen, die auf faire und überprüfbare Verfahren angewiesen sind, bedeutet das ein erhöhtes Risiko und eine faktische Schwächung ihrer Rechtsposition. 

Ohne klare Transparenzvorgaben und gezielte Beteiligungsmechanismen wird das Potenzial des Mittelstands – seine Innovationskraft, Flexibilität und regionale Verankerung – nicht genutzt. Der potenzielle Ausschluss dieser Unternehmen ist eine Schwächung, keine Stärkung. 

Denn für die Resilienz Deutschlands im Verteidigungsfall ist es essenziell, auf eine breit aufgestellte, dezentrale Industrie zurückgreifen zu können. Nur durch die systematische Einbindung und Stärkung des hiesigen Mittelstands als Lieferanten und Innovationspartner kann im Krisenfall eine verlässliche und schnelle Versorgung gewährleistet werden. 

Bei allen Vergabeverfahren der öffentlichen Hand ist der Mittelstand ein Garant für passgenaue Lösungen, Flexibilität und Innovation. Dies muss zwingend berücksichtigt werden. 

Wir fordern daher  

  1. Eine verbindliche Mittelstandsquote. Nur so kann ein fairer Wettbewerb gewährleistet werden; 

  1. Effektiver Rechtsschutz muss erhalten bleiben; 

  1. Transparenz darf  nicht abgebaut werden; 

  1. Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsätze müssen konsequent gesichert werden.; 

  1. Rechtsstaatlichkeit als Ziel der Reform muss ausdrücklich benannt werden.