Textil- und Modeprodukte, die auf dem europäischen Binnenmarkt bereitgestellt werden, müssen die gesetzlichen Kennzeichnungsvorschriften erfüllen. Hierzu zählen insbesondere die Textilkennzeichnung und die Kennzeichnung für Schuhe.
Die Europäische Textilkennzeichnungsverordnung - Verordnung (EU) 1007/2011 legt die Vorschriften über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen fest. Sie gilt unmittelbar in der gesamten EU. Den Rahmen für die Durchführung und den Vollzug der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung bildet dabei das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz.
Die Kennzeichnung von Schuherzeugnissen wird durch die Europäische Schuhkennzeichnungs-Richtlinie (Richtlinie 94/11/EG) geregelt. Sie enthält die maßgeblichen Vorgaben zur Kennzeichnung von Materialien für die Hauptbestandteile von Schuherzeugnissen zum Verkauf an den Verbraucher. Ihre Vorgaben wurden in Deutschland durch § 10a und Anlage 11 der Bedarfsgegenständeverordnung umgesetzt.
Leitfaden zur Textilkennzeichnung
Der Gesamtverband textil+mode hat einen Leitfaden zur Textilkennzeichnung erstellt, der Sie über die Regelungen informiert.
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