Bild: © iStock.com/Roman Didkivskyi
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz kommt. Bundestag und Bundesrat haben in der zweiten Maiwoche das neue Gesetz verabschiedet und es wird voraussichtlich bereits im Juni 2023 in Kraft treten. Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten müssen somit demnächst eine interne Meldestelle (Hinweisgebersystem) einrichten. Die unternehmensinternen Meldestellen sollen geeignete Meldekanäle betreiben, eingehende Hinweise vertraulich und fristwahrend bearbeiten und erforderlichenfalls angemessene Folgemaßnahmen ergreifen.
In unserem Online-Seminar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Anforderungen an den Hinweisgeberschutz und zur Ausgestaltung eines unternehmensinternen Hinweisgebersystems sowie welche Umsetzungsoptionen sich für mittelständische Textil- und Modeunternehmen besonders eignen. Sie werden ausreichend Zeit haben, Ihre Fragen zu stellen.
Zielgruppe
Führungs- und Fachkräfte von mittelständischen Unternehmen ab 50 Beschäftigte, insbesondere: Geschäftsführung, (zukünftige) Meldestellenbeauftragte, Datenschutzbeauftragte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Rechts-, Compliance-, CSR-, Audit- und Personalabteilungen.
Vortragende
Prof. Dr. Stefanie Fehr, Professorin für Compliance & Datenschutz an der Hochschule Ansbach und Lehrbeauftragte für Corporate Compliance an der Universität Kassel
Anna Dowzard, EQS Group AG
Teilnahme
Jetzt bis 6. Juni 2023 über dieses Online-Formular registrieren.
Die Teilnahme ist kostenlos. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich
- Mitgliedsverbände von textil+mode
- Mitgliedsunternehmen der bei textil+mode organisierten Verbände
Registrierte Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn die Einwahldaten.
Weitere Informationen
Das Online-Seminar wird vom Gesamtverband textil+mode in Kooperation mit seinen Mitgliedsorganisationen und der EQS Group AG veranstaltet.
Weitere Informationen zur Veranstaltung und zum Programm finden Sie in unserem Flyer.
Finden Sie hier weitere interessante Inhalte